(1) Geltungsbereich
- Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen den Übersetzer/-innen und ihren Auftraggeber/-innen, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen der Auftraggeberin / des Auftraggebers sind für die Übersetzer/-innen nur verbindlich, wenn er sie ausdrücklich anerkannt hat.
(2) Umfang des Übersetzungsauftrags
- Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Die Auftraggeberin / der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung.
(3) Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht
des Auftraggebers
- Die Auftraggeberin / der Auftraggeber hat die Übersetzer/-innen rechtzeitig über besondere Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Übersetzung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung, etc.). Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, hat die Auftraggeberin / der Auftraggeber den Übersetzer/-innen einen Korrekturabzug zu überlassen.
- Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, hat die Auftraggeberin / der Auftraggeber unaufgefordert und rechtzeitig dem Übersetzer zur Verfügung zu stellen (Glossare der Auftraggeberin / des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen, etc.).
(4) Mängelbeseitigung
- Die Übersetzer/-innen behalten sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor. Die Auftraggeberin / der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung von möglichen in der Übersetzung enthaltenen Mängeln. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss von der Auftraggeberin / dem Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels geltend gemacht werden.
- Im Falle des Fehlschlagens der Nachbesserung oder einer Ersatzlieferung leben die gesetzlichen Gewährleistungsrechte wieder auf, sofern nicht eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
(5) Haftung
- Die Übersetzer/-innen haften bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein.
(6) Berufsgeheimnis
- Die Übersetzer/-innen verpflichten sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für die Auftraggeberin / den Auftraggeber bekannt werden.
(7) Vergütung
- Die Vergütung ist sofort nach Abnahme der geleisteten Übersetzung bzw. 10 Tage nach Rechnungsstellung fällig.
- Die Übersetzer/-innen haben neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit der Auftraggeberin / dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen. Die Mehrwertsteuer wird, soweit gesetzlich notwendig, zusätzlich zum Endpreis in Rechnung gestellt. Die Übersetzer/-innen können bei umfangreichen Übersetzungen den Vorschuss verlangen, der für die Durchführung der Übersetzung objektiv notwendig ist. In begründeten Fällen kann sie die Übergabe ihrer Arbeit von der vorherigen Zahlung ihres vollen Honorars abhängig machen.
- Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Hierbei gelten mindestens die im Gesetz über die Entschädigung von Zeug/-innen und Sachverständigen aufgeführten Sätze als angemessen und üblich.
(8) Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
- Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Übersetzer/-innen. Bis dahin hat die Auftraggeberin / der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.
- Die Übersetzer/-innen behalten sich ihr Urheberrecht vor.
(9) Anwendbares Recht
- Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht (Gerichtsstand Berlin).
- Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt.
Letzte Änderung 04.01.2006